
Zweimalige Verkürzung der WRZ im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr erlaubt
Das hört sich doch gut an, wie funktioniert es?
Hier ein Beispiel: Kraftfahrer Onkel Alfred ist in Italien und seine WRZ steht an. So kann er handeln!
- WRZ 1 (Standort Italien), Reduzierung auf Minimum 24h möglich
- WRZ 2 (Onkel Alfred ist nach Frankreich rübergefahren), eine Reduzierung ist wieder auf Minimum 24h möglich
- WRZ 3, Onkel Alfred "muss" jetzt nach Hause oder ins Hotel und legt dort vor dem Ende des 6x24h Zeitraumes seine Pause ein, die wie folgt aussieht: Differenz der WRZ 1 plus Differenz der WRZ 2 plus reguläre WRZ, entspricht 21h + 21h + 45hh = 87 Stunden Pause!
- WRZ 4: Onkel Alfred legt entweder zu Hause oder unterwegs im Hotel/Pension eine reguläre WRZ von min 45 h ein.
Dann könnte es von vorne wieder losgehen und Onkel Alfred kann, wenn er im Ausland unterwegs ist, die wöchentlichen Ruhezeiten wieder verkürzen. Diese Regelung macht aber nur Sinn, wenn die Tour so geplant werden kann. Wie funktioniert es auf keinen Fall? WRZ werden in Deutschland genommen, der Ausgleich wird nicht vor der 3. WRZ genommen, die 4.WRZ wird wieder reduziert. Das klappt nicht und zieht bei Kontrollen eine hohe Strafe für den Fahrer und den Planer nach sich. Die Quelle hierzu: Seite des Bundesverkehrsministerium, Mobilitätspaket "I"
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