Eine weitere Änderung durch das EU-Mobilitätspaket tritt am 31.12.24 in Kraft: Die Mitführungspflicht fahrpersonalrechtlicher Nachweise verdoppelt sich von bisher 28 auf 56 Tage +1 (aktueller Tag). Davon sind die Nachweise von Lenk- und Ruhezeiten als auch die Nachweise über Urlaubs- und/oder Krankheitstage betroffen. Für den Fahrer bedeutet das, ab dem 31.12 können die Behörden bei Kontrollen auf 56+1 Tage zugreifen, auch müssen Ausdrucke (z.B. Art. 12) nun 56 Tage mitgeführt werden. Am 31.12 könnten rein rechnerisch bei Straßenkontrollen Belege und Nachweise ab dem 05.11. gesichtet und geprüft werden. Für die Unternehmen ändert sich nichts, die Fahrerkarten müssen weiterhin spätestens alle 28 Tage ausgelesen werden. (Artikel 36 VO (EU) Nr. 165/2014)
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