Wie die Verkehrsrundschau in ihrem Newsletter vom 21.01 meldet, wird die EU-Kommission nicht versuchen, die Rückkehrpflicht von Lkw in ihr Heimatland nach längeren Einsatzzeiten im Ausland doch noch als EU-Gesetz durchzusetzen.
"Diese Maßnahme war ursprünglich von der EU-Kommission auch nicht vorgeschlagen worden", heißt es in der Antwort von EU-Verkehrskommissar Apostolos Tzitzikostas auf eine schriftliche Anfrage von zwei Europaabgeordneten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Oktober die Rückkehrpflicht von Lkw in ihr Heimatland nach acht Wochen Einsatz im Ausland, eine Vorschrift aus dem Mobilitätspaket, für ungültig erklärt.
Die Rückkehrpflicht war ursprünglich zur Verbesserung der Situation von LKW-Fahrern aus Mittel- und Osteuropa gedacht gewesen und wurde nach Meinung von Branchenkennern mit Hilfe von Lobbyisten rückgängig gemacht.
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