Handwerker-Regelung

In letzter Zeit sind öfters mal Fragen zum Thema "Handwerker-Regelung" aufgetaucht. Hier gab es viele Unklarheiten darüber, deswegen eine Zusammenfassung der Voraussetzungen für die Anwendung:

 

Voraussetzungen für die Anwendung der sogenannten Handwerker-Regelung

  1. Einsatz des Fahrzeugs

    • Der Fahrer muss das transportierte Material, die Maschinen oder die Ausrüstungsgegenstände zur direkten Ausübung seines Berufs benötigen.
    • Das Fahren des Fahrzeugs darf nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellen.
  2. Transport handwerklicher Erzeugnisse

    • Abweichend von der Grundregel ist die Auslieferung selbst hergestellter handwerklicher Güter ebenfalls zulässig.
  3. Geltungsbereich der Ausnahme

    • Die Handwerkerregelung gilt ausschließlich innerhalb eines Umkreises von maximal 100 km Luftlinie vom Betriebsstandort.
    • Die Entfernung wird adressgenau berechnet.
  4. Fahrzeugbegrenzung

    • Die zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination (z. B. Lkw mit Anhänger) darf 7,5 Tonnen nicht überschreiten.
  5. Kein gewerblicher Gütertransport

    • Der Transport der Materialien oder Werkzeuge darf nicht zu einem eigenständigen Einkommen führen.
    • Die Beförderung muss ausschließlich dem Zweck der handwerklichen Tätigkeit dienen und darf nicht als gewerblicher Gütertransport ausgeführt werden.

Quelle: § 1 Absatz 2 Nummer 5 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG)

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0