In letzter Zeit sind öfters mal Fragen zum Thema "Handwerker-Regelung" aufgetaucht. Hier gab es viele Unklarheiten darüber, deswegen eine Zusammenfassung der Voraussetzungen für die Anwendung:
Voraussetzungen für die Anwendung der sogenannten Handwerker-Regelung
-
Einsatz des Fahrzeugs
- Der Fahrer muss das transportierte Material, die Maschinen oder die Ausrüstungsgegenstände zur direkten Ausübung seines Berufs benötigen.
- Das Fahren des Fahrzeugs darf nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellen.
-
Transport handwerklicher Erzeugnisse
- Abweichend von der Grundregel ist die Auslieferung selbst hergestellter handwerklicher Güter ebenfalls zulässig.
-
Geltungsbereich der Ausnahme
- Die Handwerkerregelung gilt ausschließlich innerhalb eines Umkreises von maximal 100 km Luftlinie vom Betriebsstandort.
- Die Entfernung wird adressgenau berechnet.
-
Fahrzeugbegrenzung
- Die zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination (z. B. Lkw mit Anhänger) darf 7,5 Tonnen nicht überschreiten.
-
Kein gewerblicher Gütertransport
- Der Transport der Materialien oder Werkzeuge darf nicht zu einem eigenständigen Einkommen führen.
- Die Beförderung muss ausschließlich dem Zweck der handwerklichen Tätigkeit dienen und darf nicht als gewerblicher Gütertransport ausgeführt werden.
Quelle: § 1 Absatz 2 Nummer 5 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG)
Kommentar schreiben